Elektrowerkzeuge

Elektrowerkzeuge

Elektrowerkzeuge müssen spätestens alle 12 Monate nach TRBS 2131 (BGV A3) einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt dieser Prüfung umfasst folgende Punkte:

  • Sichtprüfung
  • Messung
    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Ersatzableitstrom
    • Berührungsstrom
    • Schutzleiter bzw. Differenzstrom
  • Funktionsprüfung
  • Gerätekennzeichnung
  • Dokumentation

Wir übernehmen auf Wunsch die Überwachung und Planung Ihrer Prüfungstermine.

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