Elektrowerkzeuge müssen spätestens alle 12 Monate nach TRBS 2131 (BGV A3) einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Der Inhalt dieser Prüfung umfasst folgende Punkte:
- Sichtprüfung
- Messung
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Ersatzableitstrom
- Berührungsstrom
- Schutzleiter bzw. Differenzstrom
- Funktionsprüfung
- Gerätekennzeichnung
- Dokumentation
Wir übernehmen auf Wunsch die Überwachung und Planung Ihrer Prüfungstermine.