Neuigkeiten

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Wichtige Serviceinformation

für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter.

Die Einhaltung der BGR 500 2.12 ist ein absolutes Muss und sollte einmal jährlich durchgeführt werden. Dieses gilt auch für leichte Baugeräte wie z.B. Drucklufthämmer.

Bohrhammer

Der Betreiber dieser Geräte ist befugt je nach Einsatzhäufigkeit der Bauwerkzeuge die UVV- Prüfung hinauszuziehen, übernimmt allerdings nach einem Jahr die absolute Verantwortung für sein Handeln und muss im Schadensfall mit Haftung rechnen.

Unsere UVV-Inspektion nach den Richtlinien der BGR500 2.12 beinhaltet

  • Äußerliche Reinigung der Maschine
  • Funktionstest und Probelauf
  • UVV-Zertifikat
  • UVV-Prüfsiegel

AbbauhammerAls besondere Entscheidungshilfe erhalten Sie bei der Ausführung durch unsere Sachverständigen ein Prüfzertifikat nach den UVV-Richtlinien BGR 500 2.12  sowie die Prüfplakette gratis hinzu.

Sie zahlen nur einmal! Stellt sich innerhalb der UVV-Prüfung ein erforderlicher Reparaturbedarf heraus und wird dieser direkt bei uns in Auftrag gegeben, so ist die UVV für Sie bereits im Wartungspreis enthalten.

Lassen Sie ihr Bauwerkzeug fachgerecht überprüfen! Sprechen Sie uns an.